DSGVO – UNTERSTÜTZUNG BEI DER ANPASSUNG DES DATENSCHUTZSYSTEMS

Am 25. Mai 2018 wird die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), auch DSGVO genannt, unmittelbar geltendes Recht in Polen sein.

Der DSGVO führt eine Revolution in polnischem Datenschutzsystem ein. Jedes gegenwärtiges Datenschutzsystem beim Betrieb bedarf der Anpassung an die neue Regulationen. Im Anschluss daran, es wird empfohlen, dass die Subjekte, die personenbezogene Daten von natürlichen Personen verarbeiten, ein komplexes rechtliches Audit durchzuführen, um die Übereinstimmung des gegenwärtigen Datenschutzsystems mit DSGVO zu prüfen.

Man sollte bemerken, dass bei Verstößen gegen DSGVO Geldbüßen mit von bis zu 20 000 000 EUR oder im Fall eines Unternehmens von bis zu 4 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs, je nachdem, welcher der Beträge höher ist, verhängt werden können.

Unter Berücksichtigung der oben genannten, bieten wir unseren Kunden die komplexe Unterstützung bei der Anpassung des Datenschutzsystems an DSGVO, insbesondere:

  • Audit des gegenwärtigen Datenschutzsystems,
  • Analyse über Notwendigkeit vom Benennung der Datenschutzbeauftragte,
  • Überprüfung der Vertragsmuster und anderer Unterlagen, die Einwilligung oder die Informationsklauseln enthalten,
  • Überprüfung der Rechtsmäßigkeit der Datenschutz im Recruiting,
  • Rechtsberatung bei der Vorbereitung des IT-Systems für den Betrieb in Bezug auf die Einhaltung der Vorschriften der DSGVO,
  • Schulungen in neue Pflichte in dem Bereich Datenschutz für die Belegschaft.