Unionsgewährleistungsmarke

Ab 1. Oktober 2017, nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2015/2424 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke am 23. März 2016, wurde das europäische Markensystem um eine neue Art von Markenzeichen, die sogenannte Unionsgewährleistungsmarken, erweitert.

Der Hauptzweck der Einführung von Unionsgewährleistungsmarken besteht darin, sicherzustellen, dass die von ihnen zertifizierten Waren und Dienstleistungen bestimmte Merkmale aufweisen, darunter insbesondere eine bestimmte Qualität des Materials oder der Herstellungsmethode. Die Benennung einer Ware oder Dienstleistung mit einer Unionsgewährleistungsmarke soll den Verbrauchern garantieren, dass sie bestimmte Eigenschaften haben und die den auferlegten Normen entsprechenden Anforderungen erfüllen.(mehr)